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Kosten von Kunstsponsoring

Die Kosten eines Kunstsponsoring Projektes können verschwindend gering oder astronomisch hoch sein - und natürlich alles dazwischen. Abhängig von dem möglichen Budget und der Zielvorgabe muss zu Beginn eine entsprechende Kalkulation erstellt werden. Lassen Sie sich niemals verwirren: Auch wenn im Kunstmarkt manchmal "ungewöhnliche" Kostenstellen auftauchen:

Kunstsponsoring passiert genau in dem Rahmen, den sich Ihr Unternehmen leisten will.

Wichtig ist, das man bei Kostenrechnungen ehrlich ist. Die Fremdkosten, also z.B. das Geld, was als Sponsoringbetrag an das Projekt geht, sind nur ein Teil der Kosten. Häufig gibt es eine ganze Reihe von "versteckten" oder einfach nicht gewerteten Kostenbestandteilen: Die Mitarbeiterin im Sekretariat, die neben Ihrer normalen Tätigkeit auch das Kunstsponsoring Projekt betreut, Kosten für Porto und Telekommunikation, für Meetings etc.

Wir waren zu Beginn unserer Tätigkeiten manchmal erstaunt, welche Preise im Projekt für spezielle Leistungen angesetzt werden. So erschienen uns z.B. Druckkosten für einen Katalog astronomisch hoch im Vergleich zu Preisen, die wir für unsere regulären Drucksachen bezahlten. Das kann unterschiedliche Ursachen haben: Entweder - was zumeist der Fall ist - bedeutet eine Spezielle Druckerei auch ein spezielles Image für den Katalog. Nennen wir das einmal "Markenbewusstsein". Es macht einen Unterschied, ob ein Katalog von "Mazzotta" in Italien oder von einem "Feld, Wald und Wiesen Drucker" gedruckt wird (der vielleicht die gleiche Qualität liefern könnte). Langjährige erstklassige Qualität und hohes Ansehen in der Kunstwelt rechtfertigen dann wahrscheinlich einen hohen Preis. Alternativ dazu kann es natürlich sein, das sich der Künstler oder die betreuende Agentur noch eine kleine Extraportion vom Sponsorgeld genehmigen möchten. In jedem Fall gilt: Nachfragen über Kostenstellen ist nichts Verwerfliches. Überprüfen Sie, ob die angeforderten Qualitäten auch Sinn für Ihr spezielles Projekt machen. Je klarer der Kostenrahmen vorher abgesteckt worden ist, desto besser ist herauszufinden, was dafür erreicht werden kann.

Kunstsponsoring - Thema Steuern

Sponsoring gilt als Werbung und ist damit "betrieblich veranlasst". Das gilt allerdings nur dann, wenn mit der Aktion für das Unternehmen geworben werden soll und ein erklärbares Verhältnis zwischen Kosten und dem erzielbaren Effekt liegt. Nur wenn ein krasses Missverhältnis zwischen der wirtschaftlichen Leistung des Sponsors und dem möglichen Vorteil für diesen besteht, sind es keine Betriebsausgaben. (EstG §4, Abschnitt 5, 1997).


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